Teilnahmebedingungen für das Jugendfestival „Rock im Kloster“ Die Teilnahmebedingungen für das Jugendfestival „Rock im Kloster“ sind auf der Homepage des Festivals (www.RockImKloster.EU) veröffentlich. Sie gelten für die Anmeldung und Teilnahme am Jugendfestival. Sie regeln das Miteinander von Veranstalter und Teilnehmer. Grundsätzliches Das christliche Jugendfestival „Rock Im Kloster“ findet vom 25. – 27. Juni 2010 auf dem Gelände des Klostergutes Wiebrechtshausen bei Northeim statt. Das Festival ist kein „reines Rockfestival“ sondern ein christliches Jugendfestival bei dem wir durch das gemeinsame Leben, Spiel und Spass, Andachten und Workshop unsere Gemeinschaft mit Gott eben auf unsere Art und Weise feiern möchten. Veranstalter des Festivals ist der ev.-luth. Kirchenkreis Leine-Solling in Kooperation mit der Evangelischen Jugend Leine-Solling. Teilnahme Für die Teilnahme an der Veranstaltung und die Übernachtung auf dem Zeltplatz gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Unter 18-Jährige müssen für die Übernachtung in Zelten eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern vorlegen, sofern sie nicht in einer Gruppe mit volljähriger Aufsichtsperson anreisen. Der Veranstalter übernimmt grundsätzlich keinerlei Aufsichtspflicht. Anmeldung / Kartenverkauf / Check-In Die Anmeldung zum „Rock im Kloster“ erfolgt online auf der Homepage www.RockImKloster.EU oder per Kartenvorverkauf in den Kreisjugenddiensten im Kirchenkreis Leine-Solling. Bei der Bestellung der Karten werden die Teilnahmebedingungen ausgehändigt. Die Teilnahmebedingungen werden durch Zahlung des Ticketpreises anerkannt. Bestellt jemand mehrere Tickets für das Festival, erstreckt sich der Vertrag auch auf die anderen Mitglieder der Gruppe, die am Festival teilnehmen. In diesem Fall versichert der Besteller der Tickets, für die anderen Teilnehmenden bevollmächtigt zu sein und erkennt auch für diese die Teilnahmebedingungen an. Am ersten Festivaltag können Tickets an der Tageskasse am Eingang des Festivalgeländes gekauft werden. Die Tageskasse öffnet nur, soweit bis dahin nicht alle Tickets vergriffen sind. An der Anmeldung am Eingang des Festivalgeländes werden die Tickets geprüft und entwertet. Die Teilnehmer erhalten dort ein Festival-Bändchen, dass während der gesamten Veranstaltung fest am Handgelenk zu tragen ist. Das Festivalbändchen ist nicht übertragbar. Zerrissene, lose oder verlorene Festivalbändchen sind ungültig und berechtigen nicht zum Aufenthalt auf dem Festivalgelände oder Zeltplatz. Preise und Vorverkauf Die Preise für die Festival-Tickets sind gestaffelt. Dauer-Karten im Vorverkauf kosten 25 Euro. An der Tages-/Abendkasse kosten diese Karten 30 Euro. Für Mitarbeitende gelten gesonderte Konditionen. Am Geld soll die Teilnahme beim Rock-Im-Kloster nicht scheitern. Bitte sprecht uns an, wir finden eine Lösung. Die Ticketpreise enthalten die Teilnahme am Jugendfestival mit den LiveActs der Bands und den Workshop sowie das Zelten auf dem Zeltplatz, das Frühstück am Samstag und Sonntag und das Mittagessen am Samstag. Zusätzlich werden an der Tageskasse Tagestickets verkauft. Ein Tagesticket kostet 15 EUR und berechtigt auschließlich zum Besuch der Veranstaltungen (ohne Mahlzeiten und Zeltplatz). Tagesbesucher werden gesondert gekennzeichnet. Die Einnahmen aus den Tickets decken nicht die Kosten für das Festival. Für Spenden zur Deckung der Kosten sind wir jederzeit dankbar. Verfügbarkeit Das Angebot an Festivalkarten, insbesondere an Stellplätzen auf dem Zeltplatz ist begrenzt und gilt nur solange der Vorrat reicht. Festivalordnung und Zeltplatzregeln Der Veranstalter hat das „Hausrecht“ auf dem Festivalgelände. Die Teilnehmer haben sich auf dem Festival so zu verhalten, dass niemand anderes (Teilnehmer, Mitwirkende, Anwohner) gefährdet oder gestört wird. Auf dem Zeltplatz sind Anweisungen der Leitung zu befolgen. Zur Nutzung des Zeltplatzes gelten folgende Regeln, die auch auf dem Zeltplatz aushängen: - Es dürfen keine Flaschendeckel, Zigarettenstummel, Glasscherben oder andere Dinge auf dem Campinggelände hinterlassen werden.
- Enstehender Müll ist an den bereitstehenden Müllstationen nach Wertstoffen getrennt von den Teilnehmenden zu entsorgen.
- In den Abendstunden und in der Nacht gilt auf dem Zeltplatz „Nachtruhe“. Treffpunkte zum Klönen und Feiern sind auf dem Festivalgelände vorhanden.
- Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist möglich. Das Zubereiten mitgebrachter Speisen auf dem Festivalgelände ist nicht erwünscht (Grillen, Gaskocher usw.). Auf dem Festivalgelände gibt es ausreichend Möglichkeit sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
- Auf dem gesamten Festivalgelände und auf dem Zeltplatz sind autorisierte Ordner unterwegs, die für einen reibungslosen und geordneten Ablauf der Veranstaltung zuständig sind. Den Anweisungen der Ordner und des Security-Personals ist Folge zu leisten.
- Das Rauchen ist im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme nur auf sogenannten Raucher-Inseln gestattet.
- Absolut verboten ist
- Die Leitung und Ordner zu ärgern (durch anzünden von offenem Feuer, Verschmutzen, Umwerfen oder Beschädigen der Waschgelegenheiten, Toiletten etc.)
- Fackeln oder Gaskocher oder anderes offenes Feuer zu benutzen, da dies aus Sicherheitsgründen auf dem Zeltplatz nicht möglich ist.
- ... und die Anwohner und Nachbarn zu ärgern.
Grundsätzlich gilt: Die Veranstaltungsleitung hat immer Recht! Ihren Anweisungen ist folge zu leisten. Wer jemanden ernsthaft ärgert und die Regeln missachtet wird vom Zelt- und Festivalgelände verwiesen. Bild- und Tonaufnahmen und Mobiltelefone Bild- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache gestattet. Unabgesprochene Aufzeichnungen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. In der Klosterkirche gilt ein Verbot für (eingeschaltete) Handys. Übernachtung Die Übernachtung auf dem Zeltplatz erfolgt im eigenen Zelt. Der Veranstalter stellt lediglich einen Stellplatz sowie die Infrastruktur (z.B. Toiletten, Waschgelegenheit, Frühstück). Größere Gruppen können Gruppen-Zelte zum Selbstkostenpreis anfragen. Haftung und Versicherungsschutz Bei Verlust oder Diebstahl von Eigentum oder Bargeld der Teilnehmenden bzw. Mitwirkenden, einschließlich Eintrittskarte, haftet der Veranstalter nicht. Lasst also alles, was Ihr nicht braucht zuhause! Gleiches gilt für Sachschäden, die Teilnehmer untereinander verursachen. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind über kirchliche Verträge unfallversichert. Persönlichkeitsrechte & Datenschutz Bei der Anmeldung am Festival werden persönliche Daten erfasst. Diese werden unter anderem für die Organisation der Maßname und für die Abrechnung des Festivals mit verschiedenen öffentlichen Zuschussgebern benötigt und nicht kommerziell genutzt. Während des Festivals werden evtl. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen vom Veranstalter aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung erklärt sich der Teilnehmende einverstanden. Kontakt Rock im Kloster Wiebrechtshausen Pastor Oliver Flanz (Tel. 05555-461) Pastor Mathis Burfien (Tel. 05551-2863) KJD Northeim (Tel. 05551/3910) Bankverbindungen des Kirchenkreisamtes Leine-Solling: Kirchenkreisamt Leine-Solling Konto Nr. 23 887 bei der Kreis-Sparkasse Northeim (262 500 01) oder Konto Nr. 40 920 000 bei der Volksbank Solling eG (262 616 93) Stichwort: Rock im Kloster 2009 – Ticket-Nr. - Dein Name
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